Vermietung:
Eventuelle bereits bestehende Mängel bzw. Schäden bei der Inbetriebnahme sind unverzüglich zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Hüpfburg wieder im selben Zustand, wie ausgeliehen, zurückgebracht wird. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten.
Ein Kalendertag entspricht einer Verleihzeit von max. 12 Stunden und endet bis spätestens 22 Uhr.
Die Hüpfburg darf nur im vereinbarten Einsatzzeitraum verwendet werden.
Die Hüpfburg ist mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, sowie für Zerstörung und Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang.
Bei einer Rückgabe nach dem vereinbarten Termin stellen wir pro angefangenen Tag die normale Tagesmiete zusätzlich in Rechnung.
Der Hüpfburgenverleih und der Eigentümer trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung sowie während der Mietzeit der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.
Liefer- und Abholservice:
Die Mietpreise beinhalten die Kurzeinweisung, den Abbau, sowie die Abholung im Stadtgebiet von Reutlingen (Baden Württemberg).
Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigen Zustand.
Zahlung:
Zahlbar ohne Abzug spätestens bei Entgegennahme der Hüpfburg (inklusive Zubehör) in bar.
Kaution:
Die Kaution beträgt 150,- € in bar. Sie wird spätestens bei Entgegennahme der Hüpfburg (inklusive Zubehör) gegen Quittierung entgegengenommen und bei beanstandungsloser Rückgabe der Hüpfburg (inklusive Zubehör) wieder ausbezahlt.
Zusätzliche Kosten:
Werden Hüpfburgen verschmutzt bzw. nicht im trockenem Zustand zurückgegeben, berechnen wir für die Säuberung je nach Zeitaufwand zusätzlich zum Mietpreis € 20,00 pro Stunde.
Reparaturarbeiten sind nach Zeitaufwand je € 20,00 pro Stunde zu bezahlen.
Zu Ihrer Information:
Bei privater Nutzung sind Sach- und Personenschäden in der Regel von der Privathaftpflicht bzw. Haushaftpflicht abgedeckt, bei Betrieben von der Betriebshaftpflicht. Bei Veranstaltungen sollte eine entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Um die Haftung sicherzustellen, informieren Sie bitte Ihren Versicherer von Ihrer Veranstaltung.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.